Brandschutz ist für jeden Betrieb und jedes Unternehmen ein wichtiges Thema. Daher wird in den meisten Fällen ein speziell ausgebildeter Mitarbeiter zum Brandschutzbeauftragten ernannt. Jedoch hat sich in der Praxis gezeigt, dass es sinnvoll ist, auch weitere Personen, sog. Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer, vor Ort zu haben, welche die Räumlichkeiten, die technische Ausstattung, die Belegschafft und die Fluchtwege etc. kennen. Das Team von KENF Sicherheitskonzepte GmbH ist täglich bei unseren Kunden vor Ort und kennt sich daher bestens mit den dortigen Gegebenheiten aus. Was liegt also näher, als dass unsere „Säulen der Sicherheit“ zusätzlich zu Ihren Kernaufgaben auch die Rolle des Brandschutzhelfers und Evakuierungshelfers mitübernehmen. Dies verstehen wir als kostenlosen Mehrwert, den wir Kunden zusätzlich zu unseren Dienstleistungen mit anbieten. Da wir alles was wir tun mit vollem Herzblut und voller Gewissenhaftigkeit machen, gehört es selbstverständlich zu unserem hausinternen Standard, dass alle unsere Mitarbeiter systematisch und regelmäßig eine professionelle Ausbildung zum Brandschutzhelfer, aber auch zum Evakuierungshelfer und Ersthelfer erhalten. Dabei wird das Verhalten im Ernstfall trainiert und weiteres Wissen vermittelt. Welche Gefahren birgt ein Brand, wie kann einem Brand vorgebeugt werden, wie funktioniert ein Handfeuerlöscher, wie bedient und aktiviert man die jeweiligen Brandschutzeinrichtungen im Betrieb (Feuerlöscher, Handfeuermelder, Wandhydranten) etc. Mit dem Wissen über Maßnahmen zur Flucht, Rettung, Selbstrettung und Entstehungsbrandbekämpfung in Betrieben, bringt sich der Brandschutzhelfer im Ernstfall immer auch als Evakuierungshelfer mit ein und kann so dazu beitragen, die Personen- und Sachwerte unserer Kunden aktiv zu schützen und zu bewahren. Natürlich nur, wenn die körperliche Unversehrtheit und das eigene Leben dadurch nicht gefährdet werden. Euer Team von KENF Sicherheitskonzepte GmbH. Hinweis: Obwohl aus Gründen der besseren Lesbarkeit im Bericht zur Bezeichnung von Aufgabenträgern die männliche Form gewählt wurde, beziehen sich die Angaben selbstverständlich auch auf die weibliche Form.