Einschleusung: 1. Bedeutet im Sicherheitsgewerbe das unbemerkte hineinbringen von Personen bzw. Detektiven. 2. Dient zur Ausfindigmachung von belastbarem Material oder Information.
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Einschleusung: 1. Bedeutet im Sicherheitsgewerbe das unbemerkte hineinbringen von Personen bzw. Detektiven. 2. Dient zur Ausfindigmachung von belastbarem Material oder Information.
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