Objektschutz ist die Gewährleistung der Sicherheit von Objekten durch Bewachung. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Beeinträchtigung der Funktion, die Zerstörung oder die Inbesitznahme eines Objektes durch Störer oder Kriminelle zu verhindern. Dabei sollen die Nutzbarkeit und die Funktion des Objekts erhalten bleiben. Wird diese Dienstleistung der Bewachung von Objekten durch private Sicherheitsunternehmen durchgeführt, nennt man das auch Separatbewachung. Der Objektschutz wird vom Militär, von der Polizei und von Sicherheitsdiensten durchgeführt. Geschützt werden staatlich (meist militärisch), wirtschaftlich und privat genutzte Objekte. Schutzobjekte können sein: Gebäude, Anlagen (wie Munitionslager oder Kernkraftwerke) oder Großfahrzeuge aller Art (Kriegsschiffe). Auch Geldtransporte und Castor-Transporte zählen zu den Objekten im Sinne des Objektschutzes. Objektschutz wird vor allem durch folgende Schutzmaßnahmen erreicht:
- Bestreifung
- Observation
- Vorkontrolle (z. B. Straßensperre)
- Einlasskontrolle
- Identitätsfeststellungen (gegebenenfalls mit Dateienabgleich)
- Durchsuchungen von Personen oder Sachen (Fahrzeuge, mitgeführte Gegenstände)