Objektschutz oder lieber gleich das ganze Revier?

Objektschutz oder lieber gleich das ganze Revier?

Wenn sich das eigene Unternehmen gleich über mehrere Gebäude, Objekte und Außenanlagen erstreckt, wird man sich wohl im Rahmen eines schlüssigen Sicherheitskonzeptes eher für eine Revierbewachung anstelle eines klassischen Objektschutzes (Separatbewachung) entscheiden. Während es auch gute Gründe für einen stationären Objektschutz mit einem oder mehreren stationär eingesetzten Sicherheitskräften gibt, fällt die Wahl bei den Kunden oft auch auf die sog. Revierbewachung. Hierbei muss sich der Unternehmer Gedanken zum Sicherheitsbedürfnis der jeweiligen Komponenten seiner Unternehmung machen. Das zu erreichende Sicherheitsniveau, die Einhaltung von ggf. vorgeschriebenen Mindeststandards sowie das sinnvolle Zusammenspiel verschiedener Systeme und Bewachungsmethoden müssen derart sinnvoll kombiniert werden, dass einerseits ein schlüssiges Sicherheitskonzept entsteht aber natürlich andererseits auch eine größtmögliche Kosteneffizienz erreicht wird. Alles nicht so einfach?! Wir helfen bereits vielen mittelständischen Unternehmen und Betrieben unterschiedlicher Größe dabei, die Richtige Wahl eines geeigneten Sicherheitskonzeptes zu treffen. Dabei wird in der Regel ein Revierfahrer mit eigenem Dienstfahrzeug eingesetzt, der gleich mehrere Objekte, Gebäude oder Außenanlagen laut einem festgelegten Revierplan zu überwachen hat, oft in Kombination mit der Bewachung durch eine Alarmzentrale. Welche Aufgaben gehören zur Revierbewachung bzw. zum Revierschutz? In der Regel bestreift der Revierfahrer verschiedene Objekte, Gebäude und Außenanlagen des Auftraggebers. Er kümmert sich auch um das Auf- und Zuschließen festgelegter Zugänge und Zufahrten zu genau festgelegten Zeitpunkten. Stellt er an technischen Anlagen und Maschinen wie Gebäudeleittechnik, Brandschutzmeldern und Löschanlagen eine Störung fest, gibt er diese an die zuständige Leitstelle weiter. Falls möglich, versucht er aber auch, die Störung selbst vor Ort zu beseitigen, wenn es ohne Gefahr möglich ist. Wie weit reichen die Befugnisse des Revierbewachers? Wie in den meisten Fällen im Sicherheitsgewerbe gilt auch für die Ausübung der Aufgaben eines Revierbewachers das Jedermannsrecht. In der gesetzlichen Rolle des sog. „Besitzdieners“ hat er die Möglichkeit, im Namen des Auftraggebers das Hausrecht auszuüben. Je nachdem, wie sich eine Situation entwickelt, kann der Revierbewacher auch mit Hilfe des Selbsthilferechts das Hausrecht durchsetzen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unser ganzer Stolz! Denn sie erfüllen alle Voraussetzungen, die erforderlich sind, um als Revierbewacher tätig zu sein. Zuverlässigkeit, einwandfreier Leumund, ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, der Nachweis der Teilnahme an der Unterweisung nach bzw. Nachweis über die bestandene Sachkundeprüfung gemäß §34a Gewerbeordnung und die damit verbundene Erteilung einer Bewacher-Erlaubnis. Damit sind wir bereit, auch für Euch und Euer Unternehmen die Säulen der Sicherheit zu sein!

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