Viele unserer Kunden schätzen unsere Dienstleistungen im Bereich der Warenhausdetektei. Und wenn Du Dich bisher noch nicht selbst mehr oder weniger erfolgreich als Ladendieb ausprobiert hast, dann hast Du vielleicht auch noch nie mit einem Warenhausdetektiv zu tun gehabt. Aber was genau passiert da eigentlich und wie arbeitet ein solcher Warenhausdetektiv? Ein Warenhausdetektiv arbeitet nur mit „jedermanns Rechten“, er hat keine „hoheitlichen Rechte“. Je nach Objekt, bzw. Auftraggeber, bekommt er noch das Hausrecht dazu. Dies hat dann unterschiedliche rechtliche Hintergründe bezüglich der Befugnisse des Warenhausdetektivs. Hauptaufgabe ist der Schutz der Waren vor Beschädigung und Diebstahl. Dabei hat der Warenhausdetektiv meistens mit folgenden Tatbeständen zu tun: Diebstahl (§ 242 StGB); Sachbeschädigung (§ 303 StGB); Betrug (§ 263 StGB) Die Arbeitsweise ist je nach Einsatzort unterschiedlich. Entweder arbeitet der Warenhausdetektiv klassisch und „läuft“ durch die Verkaufsfläche oder er arbeitet mit Kameraüberwachung. Eigenverantwortlich unternimmt er alle nötigen Schritte von der Prävention bis zur Überführung des Diebes. Das heißt, er überwacht die Aktivitäten der einkaufenden Kunden, er beobachtet den Diebstahl und wartet auf die Gelegenheit für die Ansprache. Danach setzt er den Dieb fest und schreibt den Strafantrag. Dabei kommt es gelegentlich auch zu einer vorläufigen Festnahme nach § 127 StPO. Am Schluss übergibt er den Dieb mit dem Strafantrag an die Polizei. In vielen Fällen muss der Warenhausdetektiv auch zur Gerichtsverhandlung. Die Dienstleistung „Warenhausdetektiv“ gehört zu unseren Kernkompetenzen. Viele Waren- und Verkaufshäuser sowie Supermärkte andere Geschäfte vertrauen seit Jahren auf unser diskretes und höfliches aber gleichzeitig verbindliches Auftreten. Denn der Kunde soll bei seinen Einkäufen nicht gestört werden, gleichzeitig soll aber auch das bloße Vorhandensein von Kameras, bzw. die Präsenz des Warenhausdetektivs abschrecken und so auch Spontantaten verhindern.